Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
Ing. Mario Oberdorfer
m2online IT – Design & Solutions
Drautalstraße 75
A-9061 Klagenfurt/Wölfnitz

 

Fassung Jänner 2012  Klagenfurt

Unsere Geschäftsbedingungen haben die Aufgabe, die Geschäftlichen Beziehungen zwischen Ihnen und der Firma m2online IT- Design  & Solution unter Berücksichtigung der Interessen aller Seiten verbindlich und fair zu regeln. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma m2online IT- Design  & Solution, sind somit immer Grundlage einer Bestellung, eines Dienstes und/oder eines Vertrages, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung Sie mit einer Bestellung oder Nutzung unserer Dienste bei uns anerkennen und bestätigen. Sie können daher die Geschäftsbedingungen jederzeit im Internet einsehen und sich, diese auszudrucken (wählen Sie hierzu in Ihrem Browser einfach den Menüpunkt „Datei – Drucken“) bzw. abzuspeichern (hierzu wählen Sie den Menüpunkt „Datei – Speichern unter“). Die AGB’s können weiterhin jederzeit postwendend oder per E-Mail angefordert werden.

Die Firma m2online IT- Design  & Solution mit Sitz in Klagenfurt stellt dem Kunden die bestellten Produkte oder Dienstleistungen mit allen erklärten Leistungsbestandteilen sowie eventuell beauftragten Zusatzleistungen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen zur Verfügung:

Die AGB’s sind im Internet unter www.m2online.at jederzeit frei abrufbar und werden bei Rechnungserhalt erneut zur Kenntnis gebracht. Der Kunde erkennt die AGB’s der Firma m2online IT- Design  & Solution sowohl auf einem Bestellformular als auch bei der Online-Bestellung an. Er kann die AGB’s jederzeit per einfachem Mausklick auf den angezeigten Button im Web-Browser ausdrucken.

Mit der Annahme des Auftrages durch m2online IT- Design  & Solution kommt ein Vertrag über die Nutzung unserer Leistungen zustande.

 

1 Leistungsumfang, Entgelte und Zahlungsbedingungen

Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Auftrag angeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Alle Barauslagen, die über den gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. Reiseaufwendungen, höhere Versandkosten, Transportversicherungen, etc….) sind vom Kunden zu ersetzen. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. m2online IT- Design  & Solution ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in der Höhe bis zu 50% der Auftragssumme laut Kostenvoranschlag zu verlangen. Der Anspruch auf Zahlung beginnt, falls nichts anderes vereinbart wird, ab Erstellung einzelner Leistungen.

Rechnungen sind je nach Absprache entweder bar oder per Überweisung zu begleichen. Zahlungen sind bei Rechnungsstellung sofort nach Erhalt, netto Kassa ohne jeden Abzug zu leisten. Schriftlich getroffene Skonto- oder Zahlungsvereinbarungen haben Vorrang. Bei Zahlungsverzug sind vom Kunden 12% Verzugszinsen per anno zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen. Weiters kann m2online IT- Design  & Solution bei Zahlungsverzug, auch ohne Vertragsrücktritt, die Herausgabe aller gelieferten und noch nicht bezahlten Leistungen verlangen. Gelieferte Leistungen und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma m2online IT- Design  & Solution.

Die Firma m2online IT- Design  & Solution behält sich bei einer Änderung der für die Kalkulation relevanten Kosten eine Änderung des Entgelts vor. Wurden mit dem Kunden Rabatte vereinbart, nimmt der Kunde an allfälligen Preissenkungen nicht teil, sofern nicht ausdrücklich (bei Unternehmern: schriftlich) anderes vereinbart wurde.
Der Kunde haftet für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm eingetragenen Angaben der Daten auf den Bestell-Formularen und bei Online-bzw-Email-Bestellungen. – Gibt der Kunde eine UID-NR, seinen Namen, Geburtsdatum, Adresse, FN, ZVR-Zahl, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse an, so haftet er für deren Gültigkeit und Richtigkeit. Adress- oder Namensänderungen sind vom Kunden (bei sonstiger Haftung für die Folgen einer allfälligen Nicht-Erreichbarkeit) umgehend bekannt zu geben.

 

1.1. Gegenstand eines Auftrages kann sein:

– Ausarbeitung von Organisationskonzepten

– Grafische- und Webarbeiten ( Konzeption, Gestaltung, Programmierung der Inhalte),Graphik- Design (Entwurf), Ausführung

– Erstellung von Individualprogrammen

– Lieferung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen

– Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte

– Erwerb von Werknutzungsbewilligungen

– Einschulung des Bedienungspersonals

– Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)

– Telefonische Beratung

– Programmwartung

– Erstellung von Programmträgern

– Domainfreischaltung und Bereitstellung von Speicherplatz auf einem WWW-Server, Anmeldung Übernahme und Verrechnung von Internetadressen (Domains)

– Sonstige Dienstleistungen

– Beratung

 

1.2. Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit

und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

 

1.3. Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung,

die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

 

1.4. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Programmpaket einer Programmabnahme spätestens 4 Wochen ab Lieferung durch den Auftraggeber. Diese wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. (Prüfungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der vom Auftragnehmer akzeptierten Leistungsbeschreibung

mittels der unter Punkt 1.2 angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten). Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, so gilt die gelieferte Software mit dem Enddatum des genannten Zeitraumes als abgenommen.

Bei Einsatz der Software im Echtbetrieb durch den Auftraggeber gilt die Software jedenfalls als abgenommen.

Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber ausreichend dokumentiert dem Auftragnehmer schriftlich zu melden, der um raschest mögliche Mängelbehebung bemüht ist. Lieben

schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Abnahme von Software wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen. 

Bei Bestellung von Bibliotheks- (Standard-) Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

 

1.6. Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen.Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers aufgelaufenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

1.7. Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

 

1.8 Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Auftragnehmer ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Auftragnehmers für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält der Auftragnehmer nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Auftragnehmers, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Auftragnehmers; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Auftragnehmer zurückzustellen.

Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in vom Auftragsnehmer gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragsnehmers nicht zulässig.

 

1.9. m2online IT- Design  & Solution ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf m2online IT- Design  & Solution und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

m2online IT- Design  & Solution ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf der eigenen Internet-Website mit Namen und Firmenlogo des Kunden, auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.

 

 

2 Rechte Dritter, Datensicherheit und Inhalte

Der Kunde ist verpflichtet, bezüglich der uns zur Verfügung gestellten Daten das Copyright sowie Rechte Dritter zu beachten und er muss über die Genehmigung für die Veröffentlichung und oder Veränderung dieser Daten verfügen. Der Kunde ist verpflichtet, von allen Daten, die er – gleichgültig in welcher Form – an uns sendet, Sicherheitskopien zu erstellen.

m2online IT- Design  & Solution haftet nicht für den Verlust oder die Veränderung der Daten. Eine Nutzung der Leistungen m2online IT- Design  & Solution für pornografische oder sonstige strafbare Inhalte ist unzulässig. Aufgrund der knappen Preiskalkulation ist es nicht möglich, dass wir eine eingehende Einzelprüfung für den Fall vornehmen, ob Ansprüche Dritter berechtigt bzw. unberechtigt sind.

Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, den nötigen Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte anzutreten.

 

2.1 Bereitgestellte Inhalte, Programme und Daten

Die von der Firma m2online IT- Design  & Solution im Rahmen der Nutzung zugänglich gemachten Inhalte, Text-, Bild- und Tonmaterialien sowie Programme sind in der Regel urheberrechtlich geschützt. Der Kunde kann solche von der Firma m2online IT- Design  & Solution zur Verfügung gestellten Materialien im Rahmen der Absprache oder vereinbarten Art und Dauer verwenden. Die sonstige Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Abgabe und Überlassung an Dritte) ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch die m2online IT- Design  & Solution oder den jeweiligen Inhabern der Rechte gestattet.

 

2.2. Eigentumsrecht und Urheberrecht

Alle Leistungen von der Firma m2online IT- Design  & Solution, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum m2online IT- Design  & Solution und können von m2online IT- Design  & Solution jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen m2online IT- Design  & Solution jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von m2online IT- Design  & Solution setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von m2online IT- Design  & Solution dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen von m2online IT- Design  & Solution, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen von m2online IT- Design  & Solution, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung m2online IT- Design  & Solution und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.

Für die Nutzung von Leistungen von m2online IT- Design  & Solution, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung m2online IT- Design  & Solution erforderlich. Dafür steht m2online IT- Design  & Solution und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

Für die Nutzung von Leistungen von m2online IT- Design  & Solution bzw. von Werbemitteln, für die m2online IT- Design  & Solution konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung m2online IT- Design  & Solution notwendig.

Für Nutzungen gemäß steht m2online IT- Design  & Solution im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen. 10.6 Der Kunde haftet für m2online IT- Design  & Solution für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

3 Geheimhaltung, Datenschutz

Die m2online IT- Design  & Solution übergebenen Informationen gelten als nicht als vertraulich, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Soweit sich m2online IT- Design  & Solution Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist m2online IT- Design  & Solution berechtigt, die Kundendaten dem Dritten offen zu legen, wenn dies für die Vertragszwecke erforderlich ist.

 

4 Leistungen, Haftung, Schadenersatz

Unsere Dienstleistung ist die Erstellung und Testung der Webseiten des Kunden mit allen dazu notwendigen Tätigkeiten, die Vermittlung von Speicherplatz, die Annmeldung bei Suchmaschinen, ggf. das Übertragen der Seiten auf den entsprechenden Server, auf dem der Kunde über Speicherplatz verfügt sowie die Wartung der Internetseiten des Kunden.

 

4.1 Haftungsbeschränkung und Schadensersatzansprüche

Die Firma m2online IT- Design  & Solution haftet nur für Schäden, die von der Firma m2online IT- Design  & Solution, ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Firma m2online IT- Design  & Solution haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der m2online IT- Design  & Solution oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen.

 

5.1 Erstellung und Testung von Webseiten

Die Erstellung der Webseiten erfolgt durch m2online IT- Design  & Solution nach den Wünschen des Kunden, die während des Vertragsverhältnisses jederzeit mit den entsprechenden Aufpreisen geändert werden können.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses durch Erhalt der Zahlung und Übergabe der Seiten an den Kunden, übernehmen wir keine Garantie für Fehler, die durch Eingriffe des Kunden oder durch Einwirkung Dritter entstehen. Der Kunde hat sich bei Erhalt der Homepage davon zu überzeugen, dass die von m2online IT- Design  & Solution gefertigten Seiten unter den zuvor festgelegten Testbedingungen funktionieren.

Eine Verlängerung der Haftung von m2online IT- Design  & Solution für die erstellten Seiten kann der Kunde nur durch Abschluss eines Wartungsvertrages mit m2online IT- Design  & Solution erwirken. m2online IT- Design  & Solution übernimmt jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit der Daten und dafür, dass die Leistung einem von dem Kunden verfolgten bestimmten Zweck genügt. m2online IT- Design  & Solution ist bemüht, den Auftrag des Kunden schnellstmöglich zu erfüllen. Eine Frist für die Fertigstellung gibt es jedoch nicht, wenn diese nicht zuvor schriftlich vereinbart worden ist. Somit haften wir nicht für Verluste, die dem Kunden durch Verzögerung bei der Erfüllung des Auftrages entstehen. Auch bei verbindlich vereinbarten Fristen hat m2online IT- Design  & Solution eine Verzögerung der Leistungserbringung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die m2online IT- Design  & Solution die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen nicht zu vertreten. m2online IT- Design  & Solution ist daraufhin berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

 

5.2 Hosting und Domainregistrierung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Domains ausschließlich auf (physische) Personen oder (im Firmenbuch registrierte) juristische Gesellschaften (GmbH, OEG, usw.) registriert werden können.
m2online IT- Design  & Solution kann nicht dafür haften, wenn verschiedene „Such-Server“ suggerieren, dass eine Top-Level-Domain noch frei sein soll, aber sich dies dann bei einer Anmeldung als unrichtig herausstellt.
Bei Providerwechsel bzw. Domainübertragungen, wo die Domain nicht bei m2online IT- Design  & Solution neuregistriert worden ist, muss sich der Kunde selbst um die Abrechnung bemühen, und die Domainrechnungen begleichen.
Die Registrare sind oft recht schnell und löschen bei Nichtbezahlung die Domain sofort. m2online IT- Design  & Solution kann für eine solche Löschung bzw. Registrierung durch einen anderen Inhaber nicht haften.
Bei Providerwechsel oder Domainübernahme können keine bereits bezahlten Gebühren zurückerstattet oder übernommen werden.

Hinsichtlich der Einrichtung und Führung der Domain wird ausschließlich ein Vertragsverhältnis zwischen dem Kunde und der jeweils zuständigen Registrierungsstelle begründet, in welchem m2online IT- Design  & Solution als bloßer Vermittler auftritt. Als Domaininhaber wird ausschließlich der Kunde eingetragen. Der Kunde erklärt, die Allgemeinen Vertragsbedingungen und Vergaberichtlinien der zuständigen Registrierungsstelle in der jeweils gültigen Fassung zu akzeptieren. m2online IT- Design  & Solution fungiert hinsichtlich der für den Kunden bei der Registrierungsstelle registrierten Domain für die Dauer dieses Vertrages als Verwaltungsstelle. m2online IT- Design  & Solution übernimmt jedoch keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Registrierungsstelle gegenüber dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die Registrierungsstellen Domain-Gebühren regelmäßig für 1 Jahr im voraus vorschreiben und bei Nichtzahlung meist umgehend eine Sperre erfolgt. Eine Kündigung muss wegen der Abrechnungsperioden der Registrierungsstellen 6 Wochen vor Ablauf der 12-Monats-Periode (oder sonstigen vereinbarten längeren Vertragslaufzeit ) bei m2online IT- Design  & Solution eingelangt sein, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um die Mindestvertragslaufzeit.
Durch die Bestellung einer Domain gelten je nach Domainendung (-.at, -.com, usw) zusätzlich die AGB’s der jeweils autorisierte Registrierungsstelle (NIC).

Die AGB’s anderer Registrierungsstellen werden auf Wunsch dem Kunden zugesandt. m2online IT- Design  & Solution  leitet die Domainbestellung an diese Registrierungsstelle ausschließlich als sogenannter Stellvertreter im Namen des Kunden weiter.

m2online IT- Design  & Solution übernimmt keinerlei Haftung für die von der jeweiligen Domain-Registrierungsstelle (NIC) gegen über dem Domaininhaber übernommenen Vertragspflichten.
Für den Verlust an Domainrechten durch Nichtzahlung von Rechnungen an m2online IT- Design  & Solution haftet der Domaininhaber (Kunde). Domains können an die jeweils autorisierte Registrierungsstelle (NIC) von m2online IT- Design  & Solution zurückgegeben werden.

m2online IT- Design  & Solution ist nicht zur Prüfung der Zulässigkeit der Domain, etwa in marken- oder namensrechtlicher Hinsicht, verpflichtet. Der Domaininhaber/Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird m2online IT- Design  & Solution diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos halten.
Bei Umlaut-Domains (IDN) gilt zusätzlich: Der neue Domain-Standard setzt eine sog. Punny-Codierung (Übersetzung des erweiterten Zeichensatzes in den herkömmlichen ASCII-CODE) voraus. Die eingesetzte Software (Browser, E-Mai Clients, FTP-Programme, etc.) muss in der Lage sein, IDN.s korrekt zu verarbeiten. Nur so kann eine einwandfreie Funktionsweise gewährleistet werden. Vorerst werden vermutlich von diversen Softwareherstellern Plugins zur Verfügung gestellt werden, später wird es in den verschiedenen Browsern, etc. fest verankert sein.
Bei Domains welche nicht bei m2online IT- Design  & Solution neu registriert wurden und nicht von m2online IT- Design  & Solution erfolgreich übernommen wurden, ist zu beachten, dass die Löschungsabläufe der Registrierungsstellen nicht beeinflussbar sind und oft sofort bei Nichtbezahlung die Domains eine Löschung erfolgt. m2online IT- Design  & Solution hat darauf keinen wie immer gearteten Einfluss und kann für eine solche Löschung oder Neuregistrierung auf einen anderen Inhaber und deren Domainverlust sowie dadurch entstehenden Schaden nicht haften. Der Kunde selbst ist verantwortlich ob seine Domain erfolgreich zu m2online IT- Design  & Solution übernommen worden ist. Für eine Übernahme muss der alte Provider (Registrar) zustimmen.

 

Bei Domain-Übernahmen (KK, Transfers) beauftragt der Kunde m2online IT- Design  & Solution und deren Partner sowie die möglichen Registrierungsstellen Afilias, NIC.AT, DENIC, CORE, SWITCH für die oben genannten Domains den Transfer durchzuführen. Der Kunde garantiert m2online IT- Design  & Solution sowie den bisherigen Provider/Registrar, dass er als Inhaber befugt ist, den Auftrag zu erteilen und stellt gleichzeitig m2online IT- Design  & Solution und deren genannten Partnern von möglichen Ansprüchen Dritter aus dem Transfer frei. m2online IT- Design  & Solution bietet die Delegierung (Registrierung) von Domains an; bei Top-Level-Domains werden diese entsprechende an die jeweils autorisierte Vergabestelle (NIC) die Domains delegiert.

 

5.3 Anmeldung bei Suchmaschinen

Die Anmeldung bei Suchmaschinen erfolgt durch m2online IT- Design  & Solution nach besten Möglichkeiten. Wir übernehmen jedoch keine Garantie für den Erfolg der Anmeldung.

 

5.4 Übertragung der Daten auf den Server

m2online IT- Design  & Solution haftet, sofern beauftragt, dafür, dass die Daten des Kunden ordnungsgemäß auf den Server seiner Wahl übertragen werden.

Davon muss sich der Kunde nach Abschluss überzeugen. Für alle Veränderungen, die anschließend durch den Kunden selbst oder durch Dritte entstehen, ist eine Haftung durch m2online IT- Design  & Solution ausgeschlossen.

Falls der Kunde bereits vor Vertragsbeginn über Speicherplatz und / oder einen Online-Zugang bei einem anderen Anbieter verfügt, ist er allein verpflichtet zu prüfen, ob die entsprechende Nutzung (z.B. für gewerbliche Aktivitäten) bei dem jeweiligen Anbieter rechtmäßig ist.

m2online IT- Design  & Solution ist nicht für eine unerlaubte Nutzung verantwortlich zu machen.

 

5.5 Wartung von Internetseiten

Wird vom Kunden ein Wartungsvertrag mit m2online IT- Design  & Solution abgeschlossen, sind wir dafür verantwortlich, die Seiten des Kunden in den entsprechenden Zeiträumen zu kontrollieren und zu aktualisieren sowie gegebenenfalls Fehlfunktionen zu beseitigen. Der Kunde ist während der Vertragsdauer dafür verantwortlich, dass keine Änderungen durch Dritte an den im Wartungsvertrag aufgeführten Seiten vorgenommen werden. Änderungen durch den Kunden selbst sind – sofern sie die Funktionsfähigkeit der Seiten nicht beeinträchtigen – jederzeit möglich.

Sie bedürfen jedoch einer Mitteilung an m2online IT- Design  & Solution.

Soweit m2online IT- Design  & Solution Dienste und Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Irgendwelche Ansprüche des Kunden ergeben sich darauf nicht.

Im Rahmen der kostenlosen Homepageerstellung durch m2online IT- Design  & Solution ist der Kunde verpflichtet, die von m2online IT- Design  & Solution festgelegten Gegenleistungen (z.B. das Tragen eines Werbebanners von m2online IT- Design  & Solution im oberen Bereich der Startseite) zu erbringen, ansonsten muss der Kunde den entsprechenden Preis für die erbrachte Leistung bezahlen.

 

5.6 Gewährleistung, Wartung, Änderungen

Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistungen bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme Pkt.1.4. schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgeführt.

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler – und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

Ferner übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

Für Programme, die durch eigenen Programmierer des Auftraggebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

 

6 Vertragsdauer

Sämtliche Dienstleistungsvereinbarungen, für die ein periodisch abzurechnender Preis vereinbart wird (z.B.: Webspace, E-Mail-Zugang, Wartungsvertrag, usw.) werden grundsätzlich für jeweils 1 (ein) Jahr geschlossen. Das Jahr beginnt mit Auftragannahme durch m2online IT- Design  & Solution und Vergabe von Passwort, Zugangsdaten und Speicherplatz; diese Dienstleistungsverträge verlängern sich jeweils um ein periodisch abzurechnendes weiteres Jahr, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der entsprechenden Jahresperiode von einer Seite aufgekündigt werden. Sollte die Domain von einem anderen Provider übernommen werden, gilt für eine ordentliche Kündigung trotzdem eine schriftliche Kündigung, ansonsten wird die Leistung weiterverrechnet. Für die Einhaltung der Frist ist der rechtzeitige Zugang an den Vertragspartner an dessen zuletzt bekannt gegebene Adresse maßgeblich. – Bei einen Zahlungsrückstand trotz Mahnung hat m2online IT- Design  & Solution das Recht, die Leistung einzustellen.
7 Rücktrittsrecht

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden der rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und der Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.

 

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.

Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in

der Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist Klagenfurt. Für alle sich aus den Vertragsverhältnissen ergebenden Streitigkeiten gilt Klagenfurt Gerichtsstand und die Anwendung österreichischen Rechtes unter Ausschluss der Wiener Kaufrechtskonvention (UN-Kaufrecht) als vereinbart.

 

 

9 Sonstige Bestimmungen

Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen ist hiermit widersprochen.

Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von uns zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz des in der Höhe von uns nachweisbar entstandenen Aufwandes, mindestens aber 20 % des Nettoauftragswertes, als vereinbart.

 

10 Teilnichtigkeit

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.

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